Gesetze / Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Binnenschiffahrtssachen
BinSchGerG§ 1
Stand: 10.06.2019
In Binnenschiffahrtssachen sind im ersten Rechtszug die Amtsgerichte zuständig.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 1 BinSchGerG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OLG Celle, 16.03.2016 – 2 Ss 199/15Zitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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02.03.1974 Ausfertigung
§ 1 neu gefasst durch Artikel 99 des Gesetzes vom 2. März 1974 (BGBl. I 469)
BGBl. 1974 I S. 469
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.