Gesetze / Bienenseuchen-Verordnung
BienSeuchV§ 6
Stand: 10.06.2019
Von Bienen nicht mehr besetzte Bienenwohnungen sind vom Besitzer der Bienen stets bienendicht verschlossen zu halten.
Gesetze / Bienenseuchen-Verordnung
BienSeuchVStand: 10.06.2019
Von Bienen nicht mehr besetzte Bienenwohnungen sind vom Besitzer der Bienen stets bienendicht verschlossen zu halten.