Gesetze / Gesetz über die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten
BfAAG§ 5 Wahl des Personalrats
Stand: 24.06.2020
Der Personalrat beim Bundesamt ist bis zum 31. Dezember 2021 erstmals zu wählen.
Gesetze / Gesetz über die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten
BfAAGStand: 24.06.2020
Der Personalrat beim Bundesamt ist bis zum 31. Dezember 2021 erstmals zu wählen.