Gesetze / Bewertungsgesetz

BewG

§ 42 Nebenbetriebe

SteuerrechtBund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BewG/42#abs-1 (1) Nebenbetriebe sind Betriebe, die dem Hauptbetrieb zu dienen bestimmt sind und nicht einen selbständigen gewerblichen Betrieb darstellen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BewG/42#abs-2 (2) Die Nebenbetriebe sind gesondert mit dem Einzelertragswert zu bewerten.

§ 62 § 71