Gesetze / Bewertungsgesetz BewG § 170 Umlaufende Betriebsmittel Stand: 10.06.2019 SteuerrechtBund Bei landwirtschaftlichen Betrieben zählen die umlaufenden Betriebsmittel nur soweit zum normalen Bestand, als der Durchschnitt der letzten fünf Jahre nicht überschritten wird.