Gesetze / Bewertungsgesetz BewG (XXXX) §§ 105 bis 108 (weggefallen) SteuerrechtBund Außer Kraft: (XXXX) §§ 105 bis 108 BewG ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(weggefallen)“ im Gesetz. Für (XXXX) §§ 105 bis 108 BewG liegt kein Text vor. Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht. Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm Fachanwälte für Steuerrecht finden