Gesetze / Betriebsverfassungsgesetz

BetrVG

§ 127 Verweisungen

Stand: 10.06.2019

ArbeitsrechtBund

Soweit in anderen Vorschriften auf Vorschriften verwiesen wird oder Bezeichnungen verwendet werden, die durch dieses Gesetz aufgehoben oder geändert werden, treten an ihre Stelle die entsprechenden Vorschriften oder Bezeichnungen dieses Gesetzes.

§ 126 § 128