Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bestimmungsverfahrensverordnung
BestVerfVO§ 4 Ausübung der Bestimmungsrechte
Stand: 26.08.2026
Die Bestimmungsrechte werden in einem Bestimmungsverfahren ausgeübt, das sich in ein geheimes Abstimmungsverfahren und in ein Anmeldeverfahren gliedert.
Teil 2 Verfahren zur Errichtung oder
Umwandlung von Schulen