Gesetze / Landesrecht Bayern / Bestattungsverordnung
BestV§ 11 Pflichten der für die Leichenüberführung Verantwortlichen
Stand: 25.08.2026
Die für die Leichenüberführung Verantwortlichen haben dafür zu sorgen, dass
1. die Überführung nur durch zuverlässige Personen erfolgt,
2. die vorgeschriebenen Unterlagen mitgeführt werden und
3. die Überführung ohne vermeidbare Aufenthalte und ohne vermeidbare Verlagerung des Sarges aus dem Transportfahrzeug durchgeführt wird.