Gesetze / BeschussV · BGBl I 2006, 1474

Allgemeine Verordnung zum Beschussgesetz

46 Normen · ausgefertigt 13.07.2006 · 2 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 01.01.2022 · Änderungen →

Meistzitierte Normen

Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. Amtliche Inhaltsübersicht
  3. Abschnitt 1 · Beschussprüfung von Schusswaffen und Böllern
  4. § 1Prüfverfahren
  5. § 2Prüfung von Schwarzpulverwaffen und Böllern
  6. § 3Mindestzustand des Prüfgegenstandes
  7. § 4Zurückweisung vom Beschuss
  8. § 5Instandsetzungsbeschuss
  9. § 6Wiederholungsbeschuss und freiwillige Beschussprüfung
  10. Abschnitt 2 · Verfahren der Beschussprüfung
  11. § 7Antragsverfahren
  12. § 8Überlassung von Prüfhilfsmitteln
  13. § 9Aufbringen der Prüfzeichen
  14. § 10Bescheinigung über das Beschussverfahren
  15. Abschnitt 3 · Bauartzulassung und Zulassung für besondere Schusswaffen und besondere Munition; Einzelzulassung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen
  16. § 11Bauartzulassung für besondere Schusswaffen, pyrotechnische Munition und Schussapparate; Einzelzulassung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen
  17. § 12Modellbezeichnung bei Bauartzulassungen
  18. § 13Inverkehrbringen von Schussapparaten aus Staaten, mit denen die gegenseitige Anerkennung der Prüfzeichen vereinbart ist
  19. § 14Beschaffenheit pyrotechnischer Munition
  20. § 15Anforderungen an Reizstoffgeschosse, Reizstoffsprühgeräte und Reizstoffe sowie an Elektroimpulsgeräte
  21. § 16Kennzeichnung der Verpackung von Reizstoffgeschossen und Reizstoffsprühgeräten
  22. § 17Abweichungen vom Kennzeichnungsgrundsatz bei besonderen Munitionsarten
  23. Abschnitt 4 · Verfahren bei der Bauartzulassung
  24. § 18Antragsverfahren
  25. § 19Zuständigkeit und Zulassungsbescheid
  26. § 20Zulassungszeichen
  27. § 21Bekanntmachungen
  28. Abschnitt 4a · Verfahren bei der Prüfung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen
  29. § 21aPrüfverfahren und Kennzeichnung der geprüften Schusswaffen
  30. § 21bMaßnahmen zur Verhinderung des Zerlegens
  31. § 21cBescheinigung über die Unbrauchbarmachung
  32. Abschnitt 5 · Periodische Fabrikationskontrolle, Einzelfallprüfung, Wiederholungsprüfung
  33. § 22Periodische Fabrikationskontrollen für Schussapparate und Einsteckläufe
  34. § 23Überprüfung im Einzelfall
  35. § 24Wiederholungsprüfung betriebener Schussapparate
  36. § 25Prüfzeichen bei Wiederholungsprüfungen
  37. Abschnitt 6 · Festlegung der Maße und Energiewerte für Feuerwaffen (Maßtafeln), Einsteck- und Austauschläufe sowie für Munition
  38. § 26Zulässige und nicht zulässige Munition
  39. § 27Abweichungen von den Maßtafeln
  40. Abschnitt 7 · Zulassung von Munition
  41. § 28Begriffsbestimmungen
  42. § 29Zulassung und Prüfung von Patronen- und Kartuschenmunition
  43. § 30Antragsverfahren
  44. § 31Prüfmethoden
  45. § 32Form der Zulassung
  46. § 33Fabrikationskontrolle
  47. § 34Behördliche Kontrollen
  48. § 35Überprüfung im Einzelfall
  49. § 36Bekanntmachung
  50. § 37Ausnahmen
  51. Abschnitt 8 · Verpackung, Kennzeichnung und Lagerung von Munition
  52. § 38Verpackung von Munition
  53. § 39Kennzeichnung der Verpackungen und Munition
  54. § 40Lagerung von Munition
  55. Abschnitt 9 · Beschussrat
  56. § 41Beschussrat
  57. Abschnitt 10 · Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften
  58. § 42Ordnungswidrigkeiten
  59. § 43Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  60. Schlussformel
  61. Anlage ITechnische Anforderungen an und Prüfvorschriften für Feuerwaffen und sonstige Gegenstände, die der Beschussprüfung nach § 5 des Gesetzes unterliegen, und technische Anforderungen an Prüfgegenstände nach den §§ 7 bis 10 des Gesetzes
  62. Anlage IIBeschusszeichen, Prüfzeichen
  63. Anlage IIIPrüfvorschriften für Patronen- und Kartuschenmunition
  64. Anlage IVAnforderungen an Reizstoffgeschosse, Reizstoffsprühgeräte und die dafür verwendeten Reizstoffe
  65. Anlage VGrenzwerte für Elektroimpulsgeräte nach § 15 Abs. 5
  66. Anlage VIErmittlung der Bewegungsenergie der Geschosse

Änderungsverlauf

  1. 01.01.2022 — 7 Normen geändert · §§ 3, 4, 6, 9 und 3 weitere neueste Änderung
  2. 19.09.2020 — 4 Normen geändert · §§ 11, 21a, 21b, 21c
  3. 30.06.2020 — 2 Normen geändert · §§ 1, 41

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.