Gesetze / Beschäftigungsverordnung
BeschV§ 12 Au-pair-Beschäftigungen
Stand: 05.03.2020
Die Zustimmung kann für Personen mit Grundkenntnissen der deutschen Sprache erteilt werden, die unter 27 Jahre alt sind und in einer Familie, in der Deutsch als Muttersprache gesprochen wird, bis zu einem Jahr als Au-pair beschäftigt werden. Wird in der Familie Deutsch als Familiensprache gesprochen, kann die Zustimmung erteilt werden, wenn der oder die Beschäftigte nicht aus einem Heimatland der Gasteltern stammt.
Wird zitiert von 4 Entscheidungen zu § 12 BeschV →
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- VG Berlin, 13.03.2015 – 3 L 53.15 V
- VG Bayreuth, 15.03.2023 – B 6 S 23.181Zitiert von 1
- VGH Baden-Württemberg, 21.02.2020 – 11 S 2/20Einstweiliger Rechtsschutz zur Sicherung eines Verlängerungsantrags bei Fortgeltungsfiktion nach § 81 Abs. 4 AufenthG KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 19
- VG Düsseldorf, 14.12.2018 – 21 K 8031/18
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Änderungsverlauf
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15.08.2019 Ausfertigung
§ 12 aufgehoben durch Artikel 51 des Gesetzes vom 15. August 2019 (BGBl. I 1307)
BGBl. 2019 I S. 1307
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