Gesetze / Beschäftigungsverordnung
BeschV§ 37 Härtefallregelung
Stand: 10.06.2019
Ausländerinnen und Ausländern kann die Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung ohne Vorrangprüfung erteilt werden, wenn deren Versagung eine besondere Härte bedeuten würde.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu § 37 BeschV →
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- VG Düsseldorf, 18.07.2023 – 22 L 1063/23Zitiert von 5
- VGH Baden-Württemberg, 31.01.2022 – 11 S 1085/21Zitiert von 6
- VG Köln, 17.06.2014 – 12 L 586/14
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.