Gesetze / Beschäftigungsverordnung

BeschV

§ 27 Grenzgängerbeschäftigung

Bund2 Fassungen

Zur Erteilung einer Grenzgängerkarte nach § 12 Absatz 1 der Aufenthaltsverordnung kann die Zustimmung erteilt werden.

§ 23 § 24a