Gesetze / Beschäftigungsverordnung

BeschV

§ 27 Grenzgängerbeschäftigung

Stand: 05.03.2020

Bund2 Fassungen1 Entscheidung

Zur Erteilung einer Grenzgängerkarte nach § 12 Absatz 1 der Aufenthaltsverordnung kann die Zustimmung mit Vorrangprüfung erteilt werden.

§ 26 § 28