Gesetze / Beschäftigungsverordnung
BeschV§ 27 Grenzgängerbeschäftigung
Stand: 05.03.2020
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- VG Stuttgart, 09.06.2006 – 1 K 2150/05Zitiert von 1
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Zur Erteilung einer Grenzgängerkarte nach § 12 Absatz 1 der Aufenthaltsverordnung kann die Zustimmung mit Vorrangprüfung erteilt werden.