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§ 27 BeschV 2013 — Grenzgängerbeschäftigung

Beschäftigungsverordnung

Stand: 05.03.2020 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Zur Erteilung einer Grenzgängerkarte nach § 12 Absatz 1 der Aufenthaltsverordnung kann die Zustimmung mit Vorrangprüfung erteilt werden.