Gesetze / Zweites Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern
2. BesVNGArt X § 2 Überführung in die Bundesbesoldungsordnung C
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BesVNG%202/x-2#abs-1 (1) Für die besoldungsrechtliche Einordnung der in die Rechtsstellung von Professoren überzuleitenden oder zu übernehmenden Beamten gelten die nachfolgenden besonderen Vorschriften.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BesVNG%202/x-2#abs-2 (2) Die gemäß § 75 Abs. 2 und 3 des Hochschulrahmengesetzes in die Rechtsstellung von Professoren überzuleitenden oder zu übernehmenden Beamten sind durch die gemäß § 72 Abs. 1 des genannten Gesetzes zu erlassenden Landesgesetze nach folgenden Grundsätzen einzuordnen:
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BesVNG%202/x-2#abs-3 (3) Werden nachstehend genannte Beamte in das Amt des Professors übernommen, sind sie wie folgt einzuordnen: