Gesetze / Versicherungsberichterstattungs-Verordnung

BerVersV

§ 24 Anwendung der Formulare

Stand: 19.12.2024

Bund2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BerVersV%202017/24#abs-1 (1) Bei der Verwendung der Formulare sind die sich aus Anlage 2 Abschnitt A und B ergebenden Anmerkungen und Abkürzungen zu beachten.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BerVersV%202017/24#abs-2 (2) Bei der Erstellung der Formulare ist Anlage 2 Abschnitt C zu beachten.

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