Gesetze / Beleihungswertermittlungsverordnung
BelWertV§ 8 Grundlagen der Ertragswertermittlung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BelWertV/8#abs-1 (1) Für das Ertragswertverfahren ist der Ertragswert der baulichen Anlage, getrennt von dem Bodenwert, nach den §§ 9 bis 12 zu ermitteln.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BelWertV/8#abs-2 (2) Der Bodenwert ist nach § 15 zu ermitteln.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BelWertV/8#abs-3 (3) Bodenwert und Ertragswert der baulichen Anlage ergeben vorbehaltlich § 13 den Ertragswert des Beleihungsobjekts.