nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 7 BekanntmV (Brandenburg) — Übergangsregelungen

Bekanntmachungsverordnung  
Landesrecht Brandenburg  
Stand: 21.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Gemeinden, die an der Bildung, Änderung oder Auflösung einer Verbandsgemeinde oder der Bildung, Änderung oder Auflösung einer Mitverwaltung beteiligt sind, haben ihre Hauptsatzung entsprechend den Anforderungen dieser Verordnung innerhalb von drei Monaten nach Wirksamwerden der Bildung, Änderung oder Auflösung anzupassen; es sei denn, dass die Änderung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen bereits zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Bildung, Änderung oder Auflösung erforderlich ist. Bis zum Zeitpunkt der Anpassung können die beteiligten Gemeinden Satzungen und ortsrechtliche Vorschriften nach der bislang geltenden Hauptsatzungsregelung bekannt machen.

---

Zitiervorschlag: § 7 BekanntmV (Brandenburg)

Quelle: bravors, abgerufen 21.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (landesrecht.brandenburg.de: https://www.landesrecht.brandenburg.de)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/BekanntmV/7

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: landesrecht.brandenburg.de
