Gesetze / Behälter- und Apparatebauermeisterverordnung
BehAppMstrV§ 3 Ziel und Gliederung des Teils I
Stand: 13.03.2020
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BehAppMstrV/3#abs-1 (1) Durch die Prüfung in Teil I hat der Prüfling seine berufliche Handlungskompetenz dadurch nachzuweisen, dass er komplexe berufliche Aufgabenstellungen lösen und dabei wesentliche Tätigkeiten des Behälter- und Apparatebauer-Handwerks meisterhaft verrichten kann.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BehAppMstrV/3#abs-2 (2) Der Teil I der Meisterprüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche:
1.
ein Meisterprüfungsprojekt und ein darauf bezogenes Fachgespräch und
2.
eine Situationsaufgabe.