Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Betreuungsvergütungsformularverordnung

BeVeFoVO

§ 1 Formulare

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BeVeFoVO/1#abs-1 (1) Für Anträge nach § 292 Absatz 1 und 2 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586, 2587) in der jeweils geltenden Fassung wird das in der Anlage zu dieser Verordnung bestimmte Formular eingeführt. Das Formular ist als elektronisches Dokument einzureichen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BeVeFoVO/1#abs-2 (2) Absatz 1 gilt nicht für Abrechnungszeiträume, die ganz oder teilweise vor dem 1. Januar 2026 liegen.

§ 2