nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 1 BeVeFoVO (Nordrhein-Westfalen) — Formulare

Betreuungsvergütungsformularverordnung

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Für Anträge nach § 292 Absatz 1 und 2 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586, 2587) in der jeweils geltenden Fassung wird das in der Anlage zu dieser Verordnung bestimmte Formular eingeführt. Das Formular ist als elektronisches Dokument einzureichen.

(2) Absatz 1 gilt nicht für Abrechnungszeiträume, die ganz oder teilweise vor dem 1. Januar 2026 liegen.