Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Wassergesetz
BbgWG§ 14 Gewässerentwicklung durch Gewässerunterhaltung
Stand: 01.08.2026
Als natürliche Ereignisse im Sinne der §§ 9 bis 12 gelten auch morphologische Gewässerveränderungen im Zuge der Entwicklung oberirdischer Gewässer gemäß § 39 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes.