Gesetze / Landesrecht Brandenburg / BbgVergGDV · GVBl.II/12, [Nr. 85]
Verordnung über Angebotsprüfungen, Kontrollen, Auftragssperren und erleichterte Nachweise nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Brandenburgische Vergabegesetz-Durchführungsverordnung - BbgVergGDV)
9 Normen · Ausgangsfassung vom 16.10.2012 · letzte Änderung 21.08.2026 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- § 1 Kontrolle durch Arbeitsentgeltnachweise
- § 2 Kontrollziel, Berechnungsvorgaben
- § 3 Durchführung der Stichprobe
- § 4 Sonstige Verfahrensweisen bei Stichproben
- § 5 Datenschutz
- § 6 Verzeichnisse über geeignete Unternehmen und Sammlungen von Eignungsnachweisen
- § 7 Verhängung und Bemessung einer Auftragssperre
- § 8 Wiederherstellung der Zuverlässigkeit und Aufhebung einer Auftragssperre vor ihrem Ablauf
- § 9 Inkrafttreten
Änderungsverlauf
- 21.08.2026 — 9 Normen geändert · §§ 1, 2, 3, 4 und 5 weitere neueste Änderung
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Stand der amtlichen Fassung
06.12.2017 Ausfertigung · Geändert durch Verordnung vom 6. Dezember 2017 (GVBl.II/17, [Nr. 68])
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.