Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Steuerberaterversorgungsgesetz

BbgStBVG

§ 13 Beitragsbefreiung

Stand: 01.08.2026

Brandenburg2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BbgStBVG/13#abs-1 (1) Pflichtmitglieder des Steuerberaterversorgungswerkes sind auf Antrag von der Beitragspflicht zu befreien, wenn sie sich in Zeiten des Mutterschutzes oder in Elternzeit befinden.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BbgStBVG/13#abs-2 (2) In der Satzung können weitere Befreiungen von der Beitragspflicht bestimmt werden.

§ 12 § 14