Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Steuerberaterversorgungsgesetz
BbgStBVG§ 13 Beitragsbefreiung
Stand: 01.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BbgStBVG/13#abs-1 (1) Pflichtmitglieder des Steuerberaterversorgungswerkes sind auf Antrag von der Beitragspflicht zu befreien, wenn sie sich in Zeiten des Mutterschutzes oder in Elternzeit befinden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BbgStBVG/13#abs-2 (2) In der Satzung können weitere Befreiungen von der Beitragspflicht bestimmt werden.