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§ 13 BbgStBVG (Brandenburg) — Beitragsbefreiung

Brandenburgisches Steuerberaterversorgungsgesetz

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Pflichtmitglieder des Steuerberaterversorgungswerkes sind auf Antrag von der Beitragspflicht zu befreien, wenn sie sich in Zeiten des Mutterschutzes oder in Elternzeit befinden.

(2) In der Satzung können weitere Befreiungen von der Beitragspflicht bestimmt werden.