Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Marktüberwachungsgebührenordnung für harmonisierte Bauprodukte
BbgMÜhBPGebOAnlage (zu § 2 Absatz 1)
Stand: 01.09.2026
Gebührenverzeichnis
Tarifstelle
Gegenstand der Amtshandlung
Bemessungsgrundlage
Gebühr in Euro
1
Überprüfung der Merkmale von Produkten nach Artikel 11 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2019/1020 in Verbindung mit § 7 Absatz 2 des Marktüberwachungsgesetzes durch die Überprüfung von Unterlagen, die Durchführung physischer Überprüfungen anhand von angemessenen Stichproben und die Durchführung von Laborprüfungen
Anmerkung:
Die Kosten der Laborprüfung einer Prüfstelle oder des Deutschen Instituts für Bautechnik werden als Auslage neben der Gebühr erhoben.
Zeitgebühr
mindestens 100
2
Feststellung eines formellen Mangels der CE-Kennzeichnung oder der Leistungserklärung sowie Aufforderung zur Beseitigung des Mangels gemäß Artikel 59 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011
Zeitgebühr
mindestens 100
3
Maßnahme nach Artikel 59 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011
Zeitgebühr
mindestens 100
4
Aufforderung zur Ergreifung von Korrekturmaßnahmen durch den Wirtschaftsakteur nach Artikel 16 Absatz 2 und 3 der Verordnung (EU) 2019/1020
Zeitgebühr
mindestens 100
5
Anordnung des Rückrufs, Anordnung der Rücknahme eines Produktes oder Untersagung oder Einschränkung der Bereitstellung eines Produktes auf dem Markt nach Artikel 16 Absatz 5 und Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/1020
Zeitgebühr
mindestens 100