Brandenburgische Landeswahlverordnung
Landesrecht Brandenburg
Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Die Wahlbezirke für die Landtagswahl müssen mit den Wahlbezirken für die Bundestags- oder Europawahl übereinstimmen.