§ 89 BbgLWahlV (Brandenburg) — Wahlbezirke

Brandenburgische Landeswahlverordnung

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Wahlbezirke für die Landtagswahl müssen mit den Wahlbezirken für die Bundestags- oder Europawahl übereinstimmen.