Gesetze / BbgLWahlG

Änderungen: BbgLWahlG

Neue Textfassungen seit Juni 2019, neueste zuerst. Daten beruhen auf dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation. Alle Gesetzesänderungen.

02.08.2026

§ 56 Einschränkung eines Grundrechts

01.08.2026

§ 21 Wahlvorschlagsrecht, Beteiligungsanzeige · § 22 Listenvereinigungen · § 24 Inhalt und Form der Wahlvorschläge · § 25 Aufstellung der Bewerbenden · § 25a Sonderregelungen im Falle einer Pandemie oder anderen Notlage · § 26 Vertrauensperson · § 29 Beseitigung von Mängeln · § 30 Zulassung der Wahlvorschläge · § 31 Herstellung und Inhalt der Stimmzettel · § 32 Bestimmung und Ausstattung der Wahllokale · § 33 Wahrung des Wahlgeheimnisses · § 34 Öffentlichkeit · § 35 Unzulässige Wahlpropaganda, unzulässige Veröffentlichung von Befragungen · § 36 Stimmabgabe · § 37 Ungültige Stimmen, Zurückweisung von Wahlbriefen, Auslegungsregeln · § 38 Feststellung des Wahlergebnisses · § 39 Nachwahl · § 41 Verlust der Mitgliedschaft im Landtag · § 42 Zuständigkeit · § 43 Berufung von Ersatzpersonen · § 44 Ersatzwahl · § 45 Folgen eines Partei- oder Vereinigungsverbots · § 46 Ehrenamtliche Mitwirkung · § 47 Ordnungswidrigkeiten · § 49 Statistik · § 50 Durchführung des Gesetzes · § 51 Fristen und Termine sowie Schriftform · § 52 Wahlkosten · § 53 Staatliche Mittel für Einzelbewerbende · § 54 Auszahlung staatlicher Mittel an Parteien · § 55 Veröffentlichung von Wahldaten im Internet · § 56 Einschränkung eines Grundrechts