Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Landeswahlgesetz BbgLWahlG § 4 Wahltag Brandenburg2 Fassungen Historische Fassung — Stand 30.07.2026 bis 01.08.2026. Zur aktuellen Fassung → Wahltag muss ein Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sein.Abschnitt 2Wahlrecht und Wählbarkeit