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§ 4 BbgLWahlG (Brandenburg) — Wahltag

Brandenburgisches Landeswahlgesetz

Landesrecht Brandenburg

Historische Fassung: Stand 30.07.2026 bis 01.08.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Wahltag muss ein Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sein.

Abschnitt 2

Wahlrecht und Wählbarkeit