Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische LMK-Lehrgangs- und Prüfungsverordnung
BbgLMKLPV§ 17 Aufgaben des Prüfungsausschusses
Stand: 02.08.2026
Dem Prüfungsausschuss obliegt insbesondere die Vorbereitung, Durchführung und Abnahme der Prüfung sowie die Feststellung des Prüfungsergebnisses. Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses hat die Abnahme der Prüfung zu leiten. Die Prüfungsbehörde unterstützt den Prüfungsausschuss bei seiner Tätigkeit.