§ 10 BbgKostO (Brandenburg) — Festsetzungsgebühr

Brandenburgische Kostenordnung

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für die Festsetzung eines Zwangsgeldes wird eine Gebühr erhoben. Sie beträgt mindestens 10 Euro und höchstens 500 Euro.