Brandenburgische Kostenordnung
Landesrecht Brandenburg
Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Für die Festsetzung eines Zwangsgeldes wird eine Gebühr erhoben. Sie beträgt mindestens 10 Euro und höchstens 500 Euro.