Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Krankenhausinvestitionspauschalverordnung
BbgKHEGIPV§ 3 Bemessung der Investitionspauschale zugunsten der Schulen für Gesundheitsberufe
Stand: 02.08.2026
Zur Förderung der notwendigen Investitionen und Reinvestitionen erhalten Träger, die nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz eine geförderte Schule für Gesundheitsberufe betreiben, eine jährliche Investitionspauschale von 500 Euro je besetzten pflegesatzfinanzierten Ausbildungsplatz.