Gesetze / Landesrecht Brandenburg / BbgKHEGIPV · GVBl.II/13, [Nr. 30]
Verordnung zur Festsetzung der Investitionspauschale nach dem Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetz (Krankenhausinvestitionspauschalverordnung - BbgKHEGIPV)
7 Normen · Ausgangsfassung vom 10.04.2013 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- § 1 Berechnungsgrundlagen der Investitionspauschale
- § 2 Bemessung der Investitionspauschale
- § 3 Bemessung der Investitionspauschale zugunsten der Schulen für Gesundheitsberufe
- § 4 Erhebungs- und Bemessungszeitraum
- § 5 Bereitstellung der Fördermittel
- § 6 Nachweisführung
- § 7 Inkrafttreten
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
31.01.2025 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Verordnung vom 31. Januar 2025 (GVBl.II/25, [Nr. 12])
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Historischer Änderungsnachweis
24.10.2023 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 24.10.2023
§ 3a eingefügt
GVBl. II 2023, Nr. 66
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Historischer Änderungsnachweis
13.10.2021 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 13.10.2021
§§ 1, 2 geändert
GVBl. II 2021, Nr. 86
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Historischer Änderungsnachweis
20.09.2016 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 20.09.2016
§ 2 geändert
GVBl. II 2016, Nr. 50
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Historischer Änderungsnachweis
08.10.2014 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 08.10.2014
§§ 1, 2 geändert; § 7 aufgehoben
GVBl. II 2014, Nr. 78
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).