Gesetze / Landesrecht Brandenburg / BbgGAGebO · GVBl.II/10, [Nr. 51]

Gebührenordnung für die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte des Landes Brandenburg und deren Geschäftsstellen (Brandenburgische Gutachterausschuss-Gebührenordnung - BbgGAGebO)

6 Normen · Ausgangsfassung vom 30.07.2010 · letzte Änderung 21.08.2026 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Anwendungsbereich
  2. § 2 Umsatzsteuer
  3. § 3 Gebührenpflicht für juristische Personen
  4. § 4 Gebühren und Auslagen
  5. § 5 Oberer Gutachterausschuss
  6. § 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  7. Anlage (zu § 1 Absatz 1)

Änderungsverlauf

  1. 21.08.2026 — 6 Normen geändert · §§ 1, 2, 3, 4 und 2 weitere neueste Änderung
  2. Stand der amtlichen Fassung

    10.11.2025 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Verordnung vom 10. November 2025 (GVBl.II/25, [Nr. 81])

  3. Historischer Änderungsnachweis

    29.08.2022 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 29.08.2022

    § 4 geändert; Anlage neu gefasst

    GVBl. II 2022, Nr. 61

  4. Historischer Änderungsnachweis

    21.01.2019 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 21.01.2019

    Anlage geändert

    GVBl. II 2019, Nr. 07

  5. Historischer Änderungsnachweis

    20.03.2017 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 20.03.2017

    Anlage neu gefasst

    GVBl. II 2017, Nr. 18

  6. Historischer Änderungsnachweis

    18.02.2013 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 18.02.2013, Artikel 2

    Anlage geändert

    GVBl. II 2013, Nr. 21, S. 7

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).