Gesetze / Landesrecht Brandenburg / BbgDSG · GVBl.I/18, [Nr. 7]

Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Land Brandenburg (Brandenburgisches Datenschutzgesetz - BbgDSG)

35 Normen · Ausgangsfassung vom 08.05.2018 · 6 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 02.08.2026 · Änderungen →

Meistzitierte Normen

Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Zweck
  2. § 2 Anwendungsbereich
  3. § 3 Begriffsbestimmung
  4. § 4 Freigabeverfahren und Einsicht in das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
  5. § 5 Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten
  6. § 6 Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu anderen Zwecken
  7. § 7 Erhebung personenbezogener Daten
  8. § 8 Übermittlung personenbezogener Daten
  9. § 9 Löschung personenbezogener Daten
  10. § 10 Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten
  11. § 11 Auskunftsrecht der betroffenen Person und Einsicht in Akten
  12. § 12 Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person
  13. § 13 Widerspruchsrecht
  14. § 14 Errichtung
  15. § 15 Ernennung und Amtszeit
  16. § 16 Amtsverhältnis
  17. § 17 Rechte und Pflichten
  18. § 18 Aufgaben und Befugnisse, Mitwirkungspflichten
  19. § 19 Kostenerhebung
  20. § 20 Gerichtlicher Rechtsschutz
  21. § 21 Durchführung der Kontrolle
  22. § 22 Mitteilungen an die Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde
  23. § 23 Stellungnahme der Landesregierung zum Tätigkeitsbericht
  24. § 24 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
  25. § 25 Datenverarbeitung für wissenschaftliche und historische Forschungszwecke
  26. § 26 Datenverarbeitung bei Beschäftigungsverhältnissen
  27. § 27 Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der parlamentarischen Kontrolle
  28. § 28 Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume
  29. § 29 Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der freien Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit
  30. § 30 Öffentliche Auszeichnungen und Ehrungen
  31. § 31 Begnadigungsverfahren
  32. § 32 Ordnungswidrigkeiten
  33. § 33 Strafvorschrift
  34. § 34 Einschränkung eines Grundrechts
  35. § 35 Übergangsvorschrift

Änderungsverlauf

  1. 02.08.2026 — 35 Normen geändert · §§ 1, 2, 3, 4 und 31 weitere neueste Änderung
  2. 30.07.2026 — 35 Normen geändert · §§ 1, 2, 3, 4 und 31 weitere
  3. Stand der amtlichen Fassung

    05.03.2024 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GVBl.I/24, [Nr. 9], S.9)

  4. Historischer Änderungsnachweis

    19.06.2019 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 19.06.2019, Artikel 7

    §§ 5, 6, 10, 24, 35 geändert

    GVBl. I 2019, Nr. 43, S. 38

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).