Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Bauordnung
BbgBO§ 9 (aufgehoben)
Stand: 01.08.2026
Wird zitiert von 7
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Nach Gewicht
- VG Cottbus, 18.02.2026 – VG 3 K 718/22
- VG Cottbus, 09.07.2019 – 3 L 84/19Zitiert von 1
- OLG Brandenburg, 18.06.2019 – 11 U 2/16
- VG Cottbus, 06.03.2019 – VG 3 K 413/17Zitiert von 2
- VG Cottbus, 05.12.2018 – 3 L 632/18Zitiert von 2
- VG Frankfurt (Oder), 28.08.2014 – VG 7 K 537/11
Zuletzt entschieden
- LG Dessau-Roßlau, 15.11.2013 – 3 O 39/13Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 9 BbgBO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 9 BbgBO liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.