Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Behindertengleichstellungsgesetz
BbgBGG§ 17 Überprüfung des Gesetzes
Stand: 30.07.2026
Drei Jahre nach Inkrafttreten ist dieses Gesetz hinsichtlich seiner Wirkungen zu überprüfen. Der Landesregierung ist Bericht über die Prüfung durch das für Soziales zuständige Mitglied der Landesregierung zu erstatten.