Gesetze / Landesrecht Brandenburg / BbgBGG · GVBl.I/13, [Nr. 5]
Gesetz des Landes Brandenburg zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Brandenburgisches Behindertengleichstellungsgesetz - BbgBGG)
18 Normen · Ausgangsfassung vom 11.02.2013 · letzte Änderung 01.08.2026 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- § 1 Gesetzesziel
- § 2 Geltungsbereich
- § 3 Begriffsbestimmungen
- § 4 Diskriminierungsverbot, Beweislasterleichterung
- § 5 Gleichstellungsgebot
- § 6 Gebärdensprache und andere Kommunikationshilfen
- § 7 Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen
- § 8 Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken
- § 9 Barrierefreie Informationstechnik
- § 10 Zielvereinbarungen
- § 11 Vertretungsbefugnis in verwaltungsrechtlichen und sozialrechtlichen Verfahren
- § 12 Verbandsklage
- § 13 Beauftragte oder Beauftragter der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen
- § 14 Aufgaben und Befugnisse
- § 15 Landesbehindertenbeirat
- § 16 Mitglieder
- § 17 Überprüfung des Gesetzes
- § 18 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Änderungsverlauf
- 01.08.2026 — 15 Normen geändert · §§ 1, 2, 3, 4 und 11 weitere neueste Änderung
-
Stand der amtlichen Fassung
20.06.2024 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juni 2024 (GVBl.I/24, [Nr. 25], S.5)
-
Historischer Änderungsnachweis
18.12.2018 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 18.12.2018, Artikel 8
§§ 7, 15, 16 geändert
GVBl. I 2018, Nr. 38, S. 16
-
Historischer Änderungsnachweis
20.09.2018 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 20.09.2018, Artikel 4
§ 9 geändert
GVBl. I 2018, Nr. 21, S. 5
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).