Gesetze / Landesrecht Brandenburg / BbgBGG · GVBl.I/13, [Nr. 5]

Gesetz des Landes Brandenburg zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Brandenburgisches Behindertengleichstellungsgesetz - BbgBGG)

18 Normen · Ausgangsfassung vom 11.02.2013 · letzte Änderung 01.08.2026 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Gesetzesziel
  2. § 2 Geltungsbereich
  3. § 3 Begriffsbestimmungen
  4. § 4 Diskriminierungsverbot, Beweislasterleichterung
  5. § 5 Gleichstellungsgebot
  6. § 6 Gebärdensprache und andere Kommunikationshilfen
  7. § 7 Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen
  8. § 8 Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken
  9. § 9 Barrierefreie Informationstechnik
  10. § 10 Zielvereinbarungen
  11. § 11 Vertretungsbefugnis in verwaltungsrechtlichen und sozialrechtlichen Verfahren
  12. § 12 Verbandsklage
  13. § 13 Beauftragte oder Beauftragter der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen
  14. § 14 Aufgaben und Befugnisse
  15. § 15 Landesbehindertenbeirat
  16. § 16 Mitglieder
  17. § 17 Überprüfung des Gesetzes
  18. § 18 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Änderungsverlauf

  1. 01.08.2026 — 15 Normen geändert · §§ 1, 2, 3, 4 und 11 weitere neueste Änderung
  2. Stand der amtlichen Fassung

    20.06.2024 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juni 2024 (GVBl.I/24, [Nr. 25], S.5)

  3. Historischer Änderungsnachweis

    18.12.2018 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 18.12.2018, Artikel 8

    §§ 7, 15, 16 geändert

    GVBl. I 2018, Nr. 38, S. 16

  4. Historischer Änderungsnachweis

    20.09.2018 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 20.09.2018, Artikel 4

    § 9 geändert

    GVBl. I 2018, Nr. 21, S. 5

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).