Drei Jahre nach Inkrafttreten ist dieses Gesetz hinsichtlich seiner Wirkungen zu überprüfen. Der Landesregierung ist Bericht über die Prüfung durch das für Soziales zuständige Mitglied der Landesregierung zu erstatten.
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Drei Jahre nach Inkrafttreten ist dieses Gesetz hinsichtlich seiner Wirkungen zu überprüfen. Der Landesregierung ist Bericht über die Prüfung durch das für Soziales zuständige Mitglied der Landesregierung zu erstatten.