Gesetze / Landesrecht Brandenburg / BbgAltPflHG · GVBl.I/09, [Nr. 07] S.154

Gesetz über den Beruf der Altenpflegehelferin und des Altenpflegehelfers im Land Brandenburg (Brandenburgisches Altenpflegehilfegesetz - BbgAltPflHG)

13 Normen · Ausgangsfassung vom 27.05.2009 · letzte Änderung 01.08.2026 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Berufsbezeichnung und Erlaubnis
  2. § 2 Ziel der Ausbildung
  3. § 3 Dauer und Struktur der Ausbildung
  4. § 4 Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung
  5. § 5 Verkürzung der Ausbildung
  6. § 6 Anrechnung von Fehlzeiten und Unterbrechung aus wichtigem Grund
  7. § 7 Verordnungsermächtigung
  8. § 8 Ausbildungsverhältnis
  9. § 9 Zuständige Behörde
  10. § 10 Ordnungswidrigkeiten
  11. § 11 Übergangsregelung
  12. § 11a Einschränkung von Grundrechten
  13. § 12 Inkrafttreten

Änderungsverlauf

  1. 01.08.2026 — 8 Normen geändert · §§ 1, 2, 3, 4 und 4 weitere neueste Änderung
  2. Stand der amtlichen Fassung

    24.03.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 24. März 2026 (GVBl.I/26, [Nr. 9], S.6)

  3. Historischer Änderungsnachweis

    28.06.2023 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 28.06.2023, Artikel 1

    § 9 geändert

    GVBl. I 2023, Nr. 15

  4. Historischer Änderungsnachweis

    15.07.2010 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 15.07.2010, Artikel 7

    § 7 geändert

    GVBl. I 2010, Nr. 28, S. 8

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).