Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Altenpflegehilfegesetz
BbgAltPflHG§ 9 Zuständige Behörde
Stand: 30.07.2026
Zuständige Behörde für die Durchführung dieses Gesetzes ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit.