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Art 33 BayWoBindG (Bayern) — Einschränkung des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung

Bayerisches Wohnungsbindungsgesetz

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Durch dieses Gesetz wird das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 des Grundgesetzes, Art. 106 Abs. 3 der Verfassung) eingeschränkt.