Gesetze / Landesrecht Bayern / Gesetz über den Bayerischen Verfassungsorden
BayVerfOGArt 5 Prüfung der Vorschläge
Stand: 25.08.2026
Die Vorschläge werden vom Landtagsamt geprüft. Danach werden sie dem Präsidium des Landtags als Ordensbeirat zur Stellungnahme und anschließend der Präsidentin oder dem Präsidenten des Landtags zur Entscheidung unterbreitet.