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Art 5 BayVerfOG (Bayern) — Prüfung der Vorschläge

Gesetz über den Bayerischen Verfassungsorden

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Vorschläge werden vom Landtagsamt geprüft. Danach werden sie dem Präsidium des Landtags als Ordensbeirat zur Stellungnahme und anschließend der Präsidentin oder dem Präsidenten des Landtags zur Entscheidung unterbreitet.