Gesetze / Landesrecht Bayern / Verfassung des Freistaates Bayern
BayVerfArt. 65
Stand: 25.08.2026
Der Verfassungsgerichtshof entscheidet über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen (Art. 92).
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu Art. 65 BayVerf →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BVerfG, 03.07.2009 – 2 BvR 1291/09Zitiert von 9
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.