Gesetze / Landesrecht Bayern / Verfassung des Freistaates Bayern
BayVerfArt 64
Stand: 25.08.2026
Der Verfassungsgerichtshof entscheidet über Verfassungsstreitigkeiten zwischen den obersten Staatsorganen oder in der Verfassung mit eigenen Rechten ausgestatteten Teilen eines obersten Staatsorgans.