Gesetze / Landesrecht Bayern / Erlass über das Ordensstatut des Bayerischen Verdienstordens 31. August 1957
BayVerdOStatErl§ 3
Stand: 25.08.2026
Der Orden wird nach näherer Anordnung des Ministerpräsidenten durch ihn selbst oder in seinem Auftrag ausgehändigt.