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§ 3 BayVerdOStatErl (Bayern)

Erlass über das Ordensstatut des Bayerischen Verdienstordens 31. August 1957

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Orden wird nach näherer Anordnung des Ministerpräsidenten durch ihn selbst oder in seinem Auftrag ausgehändigt.